Wer in Deutschland öffentlich Glücksspiel im Internet anbietet, braucht eine deutsche Erlaubnis. Umgangssprachlich ist von Online-Casinos mit deutscher Lizenz die Rede, im Gesetz heißt es „Erlaubnis“. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der seit dem 1. Juli 2021 gilt. Auf dieser Seite erklären wir, was die Erlaubnis umfasst, was die amtliche Whitelist zeigt und wie Sie ein Angebot selbst überprüfen.
BonusOut ist ein reines Informationsangebot. Wir betreiben kein Glücksspiel und erteilen keine Erlaubnisse. Wir fassen zusammen, welche Regeln in Deutschland gelten, damit Sie jede Website selbst prüfen können.
Was die deutsche Erlaubnis bedeutet
§ 4 Abs. 1 GlüStV 2021 legt fest: „Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.“ Maßgeblich ist also nicht der Sitz des Unternehmens, sondern die Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt für ein bestimmtes Unternehmen und für bestimmte Spielformen. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele umfasst weder Online-Poker noch Roulette. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat, zum Beispiel aus Malta, ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht. Entscheidend ist der Eintrag in der Whitelist der zuständigen Behörde.
Mit der Erlaubnis unterliegt das Unternehmen deutscher Aufsicht, den Spielerschutzpflichten des GlüStV 2021 und deutscher Besteuerung. Die Virtuelle Automatensteuer und die Online-Pokersteuer betragen jeweils 5,3 % (§§ 36–38 und §§ 47–48 Rennwett- und Lotteriegesetz). Steuerschuldner ist der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler.
Wer die Erlaubnis erteilt
Die Zuständigkeit ist geteilt – das wird oft übersehen, ist für die Prüfung aber wichtig.
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt bundesweite Erlaubnisse, unter anderem für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker, und führt die amtliche Whitelist.
- Die einzelnen Bundesländer – zuständig für Online-Casinospiele wie Roulette oder Blackjack. Nach § 22c GlüStV 2021 kann ein Land solche Spiele selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben, höchstens so viele, wie es Konzessionen für Spielbanken vergeben konnte. Eine solche Konzession gilt nur für das Gebiet dieses Landes.
- Regierungspräsidium Darmstadt – betreibt das bundesweite Spielersperrsystem OASIS. Erlaubnisse erteilt es nicht, es ist aber für Ihre Spielersperre zuständig.
Deshalb nennt die Whitelist bei jedem Eintrag die zuständige Behörde: entweder die GGL oder die Glücksspielaufsichtsbehörde eines Landes.
Was die Whitelist zeigt
Nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die GGL eine gemeinsame amtliche Liste aller erlaubten Anbieter, die Whitelist. Sie wird anlassbezogen, mindestens aber einmal im Monat aktualisiert. Zu jedem Eintrag gehören die Anschrift, das Datum der Erlaubnis, gegebenenfalls das Datum der Folgeerlaubnis und die Internetseiten, für die die Erlaubnis gilt.
Für den Online-Bereich zeigt die Liste mit Stand vom 7. September 2026 (von uns am 24. September 2026 nach Spielform gefiltert und gezählt) folgende Einträge:
| Spielform (amtliche Bezeichnung) | Einträge auf der Whitelist |
|---|---|
| Sportwetten | 27 |
| Virtuelle Automatenspiele | 34 |
| Online-Poker | 5 |
| Online-Casinospiele (z. B. Roulette, Blackjack) | 5 |
Insgesamt, einschließlich Lotterien und Spielbanken, stehen 166 Unternehmen auf der Liste. Summen je Kategorie veröffentlicht die GGL nicht; die Zahlen sind unsere Zählung und ändern sich mit jeder Aktualisierung.
Zwei Dinge sollten Sie beim Lesen wissen:
- Die Liste führt Firmen, keine Marken – eingetragen ist das Unternehmen, das die Erlaubnis hält, nicht der Name, unter dem Sie ein Angebot kennen. Wer nach einem Markennamen sucht, findet unter Umständen nichts, obwohl die Marke zu einem Erlaubnisinhaber gehört.
- Nicht jeder Anbieter steht auf der Liste – Spielhallen nach der Spielverordnung, Annahmestellen, kleine Lotterien sowie Wettvermittlungsstellen und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz sind dort nicht verzeichnet.
Was im Alltag „Online-Casino“ heißt, ist in Deutschland also meist ein Angebot virtueller Automatenspiele – eine eigene Spielform mit eigener Erlaubnis und eigenen Regeln.
Woran Sie ein erlaubtes Angebot erkennen
Das Gesetz schreibt erlaubten Anbietern Merkmale vor, die Sie auf der Website selbst sehen können:
- Domain mit der Endung „.de“ – nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 muss das Angebot unter einer Domain bereitgestellt werden, deren länderspezifische Top-Level-Domain „.de“ ist. Eine andere Endung spricht klar gegen eine deutsche Erlaubnis; „.de“ allein beweist dagegen nichts.
- Hinweise auf der Startseite – dort muss gut sichtbar stehen, dass die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist und dass der Anbieter über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde verfügt. Außerdem muss die Website der Aufsichtsbehörde direkt verlinkt sein.
- Spielkonto mit Identitätsprüfung – nach § 6a GlüStV 2021 richtet jeder Anbieter für Sie ein eigenes, anbieterbezogenes Spielkonto ein. Name, Geburtsdatum und Anschrift werden geprüft. Anonymes Spiel ist nicht vorgesehen.
- Spielerschutz-Werkzeuge – Abgleich mit der Sperrdatei OASIS bei Registrierung und jeder Anmeldung, Abfrage eines Einzahlungslimits und ein Panikbutton (mehr dazu weiter unten).
- Spielregeln bei virtuellen Automatenspielen – eine Spieldauer von durchschnittlich mindestens fünf Sekunden, kein automatischer Neustart, keine Jackpots und kein paralleles Spiel an mehreren Automaten (§ 22a GlüStV 2021). Der Einsatz ist grundsätzlich auf 1 Euro je Spiel begrenzt. Seit dem 1. Juli 2026 lässt die GGL eine gestufte Abweichung zu: Anbieter dürfen Spielerinnen und Spielern ab 21 Jahren bis zu 3 Euro je Spiel erlauben, nach mindestens 90 Tagen suchtunauffälligen Spielverhaltens bis zu 5 Euro. Diese Abweichung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet (GGL: Einzahlungslimit und Höchsteinsatz).
Einzelne Merkmale lassen sich kopieren und reichen deshalb nicht aus. Die Website ist eine Behauptung, der Eintrag in der Whitelist ist der Nachweis.
So prüfen Sie ein Angebot auf der Whitelist
- Behördenseite direkt aufrufen – geben Sie die Adresse der GGL selbst in den Browser ein, statt einem Link von einer Glücksspielseite zu folgen.
- Nach Spielform filtern – die Whitelist lässt sich nach Glücksspielart und nach Zuständigkeit filtern. Wählen Sie die Spielform, die Sie spielen möchten: Roulette und Blackjack fallen unter Online-Casinospiele, Slots unter virtuelle Automatenspiele.
- Firma vergleichen – im Impressum der Website steht das Unternehmen, das das Angebot betreibt. Suchen Sie nach diesem Firmennamen, nicht nach der Marke.
- Domain vergleichen – prüfen Sie, ob genau die Adresse, die Sie im Browser geöffnet haben, bei diesem Eintrag unter den Internetseiten steht. Dass ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, bedeutet nicht, dass jede seiner Domains davon gedeckt ist.
- Aktuell prüfen – Anbieter kommen hinzu, andere fallen weg. Prüfen Sie an der Quelle, nicht anhand älterer Aufstellungen.
Stimmen Firma und Domain auch nach genauer Suche nicht mit einem Eintrag überein, ist eine deutsche Erlaubnis für diese Website nicht belegt.
Welche Schutzregeln für Erlaubnisinhaber gelten
Erlaubte Anbieter müssen Vorgaben einhalten, die der GlüStV 2021 festlegt. Eine Übersicht veröffentlicht die GGL unter Spielerschutzmaßnahmen im Überblick. Die wichtigsten:
- Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit – grundsätzlich höchstens 1.000 Euro im Monat über alle Anbieter hinweg (§ 6c GlüStV 2021). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen.
- Kein paralleles Spiel bei mehreren Anbietern – das länderübergreifende System LUGAS überwacht über seine Limitdatei das Einzahlungslimit und verhindert über die Aktivitätsdatei, dass Sie gleichzeitig bei mehreren Anbietern spielen.
- Spielersperre über OASIS – kostenfrei, als Selbstsperre auf eigenen Antrag oder als Fremdsperre. Eine Sperre dauert nach § 8a GlüStV 2021 mindestens ein Jahr; wer die Selbstsperre beantragt, kann eine kürzere Dauer wählen, mindestens aber drei Monate. Antrag, Aufhebung und Auskunft laufen über das Regierungspräsidium Darmstadt.
- Panikbutton – eine kurzfristige Sperre von 24 Stunden per Knopfdruck.
- Werbezeiten – Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist in Rundfunk und Internet zwischen 6 und 21 Uhr untersagt (§ 5 GlüStV 2021).
- Keine Kreditwerbung – auf den Domains der Anbieter darf nicht für Kredite geworben werden.
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
Viele Websites, die sich an Spieler in Deutschland richten, arbeiten mit der Lizenz eines anderen Staates. Für die deutsche Rechtslage ist diese Lizenz nicht maßgeblich: Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, zeigt allein die Whitelist.
Die oben genannten Schutzregeln sind Pflichten der Erlaubnisinhaber unter deutscher Aufsicht. Bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis fehlt diese Aufsicht. Die GGL geht gegen solche Angebote mit Untersagungsverfügungen, Netz- und Zahlungssperren sowie Strafanzeigen vor. Laut ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hat sie in diesem Jahr 231 Untersagungsverfahren eingeleitet; 165 Verfahren zum Payment-Blocking, also zur Sperre von Zahlungen an unerlaubte Anbieter, waren erfolgreich. Hinweise auf unerlaubte Angebote nimmt die GGL über ihr Kontaktformular entgegen.
Die Entscheidung, wo Sie spielen, liegt bei Ihnen. Der Unterschied im Schutzniveau ist jedoch erheblich, und es ist besser, ihn vor der ersten Einzahlung zu kennen als danach.
Spielen Sie mit Bedacht
Welchen Anbieter Sie auch wählen: Spielen Sie überlegt und nur mit Geld, dessen Verlust Sie sich leisten können. Glücksspiel kann süchtig machen und ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021).
Die Regeln für sicheres Spielen, Warnsignale, Limits und die Spielersperre haben wir auf der Seite Verantwortungsvolles Spielen zusammengefasst. Ausführlicher schreiben wir darüber im Bereich Spielerschutz. Wenn Ihnen das Spielen Sorgen macht, erreichen Sie die Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00; Online- und E-Mail-Beratung finden Sie auf check-dein-spiel.de.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu dieser Seite schreiben Sie uns an info@bonusout-de.com.
18+ Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst. Hilfe: 0800 1 37 27 00
Aktualisiert am 24.09.2026