Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stehen mit Stand 7. September 2026 genau 166 Unternehmen. Grundlage dieses Verzeichnisses ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021: Er regelt, wer in Deutschland öffentliches Glücksspiel anbieten darf, und er legt die Regeln fest, die Spieler direkt betreffen – vom Spielkonto über das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro bis zur Sperrdatei OASIS. Eine EU-Lizenz eines anderen Mitgliedstaates ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht.

Dieser Überblick ist eine Landkarte, kein Kommentar. Er folgt den Paragrafen des Staatsvertrags, zeigt zu jedem Block, wer Adressat ist und wer die Regel durchsetzt, und verweist für die Einzelheiten auf die Fachartikel dieser Rubrik. Jede Angabe ist mit dem Paragrafen und dem Stand der Quelle verknüpft.

Stand der Angaben: 24. September 2026.

Was ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist eine Vereinbarung der Bundesländer, kein Bundesgesetz. Sein voller Name lautet „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“, unterzeichnet am 29. Oktober 2020. In Kraft ist er seit dem 1. Juli 2021, zuletzt geändert wurde er am 24. März 2022.

Neu war 2021 vor allem eines: Erstmals sah ein Staatsvertrag aller Länder vor, dass virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erlaubt werden können.

§ 1 nennt fünf gleichrangige Ziele:

  • der Entstehung von Glücksspielsucht und Wettsucht vorbeugen,
  • den „natürlichen Spieltrieb“ in ein erlaubtes Angebot lenken und dem Schwarzmarkt entgegenwirken,
  • Jugend- und Spielerschutz gewährleisten,
  • einen ordnungsgemäßen Spielablauf sichern und vor Betrug und Folgekriminalität schützen,
  • bei Sportwetten die Integrität des Sports schützen.

Die Bundesländer können den Vertrag frühestens zum 31. Dezember 2028 kündigen (§ 35 Abs. 4). Das ist ein Kündigungstermin, kein Ablaufdatum. Umgangssprachlich ist oft vom „Glücksspielgesetz“ die Rede; gemeint ist in aller Regel der Glücksspielstaatsvertrag 2021, im Folgenden GlüStV 2021.

Erlaubnis statt Lizenz: wer in Deutschland anbieten darf

Der zentrale Satz steht in § 4 Abs. 1: „Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.“ Das deutsche Recht spricht also von einer Erlaubnis. Im Internet kann sie nur für die Spielformen erteilt werden, die § 4 Abs. 4 aufzählt: Lotterien, Sport- und Pferdewetten, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Außerhalb dieser Liste bleibt öffentliches Glücksspiel im Internet grundsätzlich unzulässig.

Zwei Begriffe werden dabei häufig vermischt:

  • Erlaubnis: von einer deutschen Behörde nach dem GlüStV 2021 erteilt, im amtlichen Verzeichnis der GGL eingetragen.
  • EU-Lizenz: Genehmigung eines anderen Mitgliedstaates, etwa Maltas. In Deutschland ersetzt sie die Erlaubnis nicht.

Welche Unternehmen eine Erlaubnis haben, zeigt die Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8. Sie wird „anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich“ aktualisiert. Mit Stand 7. September 2026 enthält sie 166 Einträge, darunter 27 Unternehmen mit Erlaubnis für Sportwetten, 34 für virtuelle Automatenspiele, 5 für Online-Poker und 5 für Online-Casinospiele.

Ein Detail entscheidet über die richtige Lesart. In der Whitelist stehen Firmen, keine Markennamen. Wer eine Marke dort nicht findet, kann daraus noch nicht schließen, dass das Angebot unerlaubt ist. Wie man die Einträge richtig liest, erklärt der Beitrag darüber, was die Whitelist über Anbieter mit deutscher Erlaubnis aussagt.

Wer ist wofür zuständig?

Zuständig sind drei Stellen. Die GGL erteilt länderübergreifende Erlaubnisse, beaufsichtigt das Online-Angebot und geht gegen unerlaubtes Glücksspiel vor. Die Länder vergeben die Konzessionen für Online-Casinospiele und beaufsichtigen Spielbanken, Spielhallen und Wettbüros. Das Regierungspräsidium Darmstadt betreibt die Sperrdatei OASIS. Zivilrechtliche Ansprüche einzelner Spieler prüft keine dieser Behörden.

StelleZuständig fürGrundlage
GGL (Halle an der Saale)Erlaubnisse online, LUGAS, Whitelist, Sperren§ 27a GlüStV 2021
BundesländerOnline-Casinospiele, Spielbanken, Spielhallen§ 22c GlüStV 2021, Landesrecht
RP DarmstadtSpielersperrsystem OASIS§§ 8–8d GlüStV 2021

Die GGL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Errichtet wurde sie zum 1. Juli 2021, zunächst ohne operative Tätigkeit. Die meisten ihrer Aufgaben nimmt sie seit dem 1. Januar 2023 wahr, darunter Erlaubnisverfahren, die Führung des Aufsichtssystems LUGAS und die Geldwäscheaufsicht nach dem Geldwäschegesetz.

Bei den Online-Casinospielen wie Roulette oder Blackjack liegt die Sache anders. Nach § 22c darf ein Land sie nur für sein eigenes Gebiet konzessionieren, und die Zahl der Konzessionen ist an die Zahl der Spielbankkonzessionen gebunden. Daraus erklärt sich, warum es in Deutschland kaum Online-Roulette und -Blackjack gibt. Wie sich die Zuständigkeiten im Einzelnen verteilen, zeigt der Beitrag darüber, wer in der Glücksspielaufsicht wofür zuständig ist.

Spielerschutz im Gesetz: Spielkonto, Limit, Sperre

Die meisten Pflichten treffen die Anbieter. Spieler bemerken sie nur an wenigen, aber spürbaren Stellen. Die §§ 6a bis 6i und 8 bis 8d legen fest:

  • § 6a: Jeder Anbieter richtet für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto ein. Vor Abschluss der Verifizierung ist Spielen nur in engen Grenzen möglich (72 Stunden, 100 Euro).
  • § 6b: Ein- und Auszahlungen laufen nur über ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers geführt wird. Wird das Spielkonto geschlossen, geht das Guthaben „unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen“ und ohne Gebühren zurück.
  • § 6c: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit beträgt „grundsätzlich 1000 Euro im Monat“. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen.
  • § 6d: Spieler können jederzeit Kontostand, Spielhistorie, Ein- und Auszahlungen sowie ihre Limits der letzten zwölf Monate einsehen.
  • § 6e Abs. 3: Erlaubte Angebote laufen unter einer .de-Domain und zeigen auf der Startseite den Hinweis, dass Spielen unter 18 Jahren unzulässig ist, sowie die Erlaubnis mit Verweis auf die Behörde.
  • § 6h: „Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.“ Vor einem Wechsel des Anbieters gilt eine Wartefrist von fünf Minuten; technisch überwacht wird das über die Aktivitätsdatei in LUGAS.
  • § 6i: Anbieter müssen ein automatisiertes System zur Früherkennung auffälligen Spielverhaltens einsetzen. Vorgeschrieben ist außerdem eine „deutlich erkennbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche“ für eine sofortige Kurzzeitsperre, die ohne Antrag nach 24 Stunden endet. Die GGL spricht vom Panikbutton; das Gesetz selbst spricht von einer Schaltfläche.
  • §§ 8–8d: Über OASIS lassen sich Selbstsperre und Fremdsperre eintragen, kostenfrei und anbieterübergreifend. Eine Sperre dauert mindestens ein Jahr; bei einer Selbstsperre kann die Person auch eine kürzere Dauer wählen, mindestens aber drei Monate.

Glücksspiel ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3, § 6e Abs. 3). Wer merkt, dass das Spielen mehr Geld oder Zeit kostet als geplant, erreicht die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG unter 0800 1 37 27 00, kostenfrei und anonym. Wie Limits, Sperren und Beratung zusammenwirken, fasst die Rubrik Limits, Sperren und Hilfe im Überblick zusammen.

Spielregeln für virtuelle Automatenspiele

Für virtuelle Automatenspiele schreibt § 22a Regeln vor, die tief in das Spiel selbst eingreifen. Zwei davon stehen wörtlich im Gesetz: „Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen.“ und „Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern.“ Hinzu kommen:

  • kein automatisches Spiel (Autoplay),
  • keine Jackpots,
  • kein gleichzeitiges Spielen mehrerer Automatenspiele,
  • jedes einzelne Spiel muss vorab von der Behörde erlaubt werden.

Deshalb sieht das erlaubte Angebot in Deutschland anders aus als auf internationalen Seiten. Einsatzhöhe, Tempo und Spielauswahl folgen hier dem Gesetz, nicht dem Anbieter. Wer diese Regeln kennt, erkennt Abweichungen schneller.

Werbung: was der Staatsvertrag erlaubt und verbietet

§ 5 lässt Werbung für erlaubtes Glücksspiel zu, setzt ihr aber Grenzen. Der wichtigste Satz ist kurz: „Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.“ (§ 5 Abs. 7). Eine Ausnahme gibt es nicht.

Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt zusätzlich ein Zeitfenster. Zwischen 6 und 21 Uhr ist Werbung dafür im Hörfunk, im Fernsehen und im Internet untersagt. Der Staatsvertrag zieht außerdem inhaltliche Grenzen, etwa für Werbung, die sich an Minderjährige richtet, mit aktiven Sportlern arbeitet oder Glücksspiel als Lösung finanzieller Probleme darstellt. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, erklärt der Beitrag darüber, was Glücksspielwerbung darf und was nicht.

Wer zahlt die Glücksspielsteuern?

Die Glücksspielsteuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz schuldet der Veranstalter, nicht der Spieler. Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten beträgt die Steuer jeweils 5,3 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Einsatz, nicht der Gewinn. Das Gesetz formuliert es knapp: „Steuerschuldner ist der Veranstalter.“

Für Spieler folgt daraus zunächst nur, dass sie diese Steuern nicht selbst abführen. Ob und wann Gewinne beim Spieler selbst steuerlich relevant werden, ist eine eigene Frage; der Bundesfinanzhof hat etwa den Fall eines Berufsspielers gesondert beurteilt (III R 67/18). Den Unterschied erklärt der Beitrag darüber, wer bei Online-Glücksspiel welche Steuer zahlt.

Der regulierte Markt in Zahlen

Die GGL veröffentlicht im Marktmonitor vierteljährlich die Spiel- und Wetteinsätze unter ihrer Aufsicht. Einsätze sind nicht dasselbe wie Bruttospielertrag. Sie zeigen, wie viel Geld gesetzt wurde, nicht, was bei den Anbietern bleibt.

Einsätze im 2. Quartal 2026Mio. €
Sportwetten online1.711
Virtuelle Automatenspiele1.214
Gesamt (einschließlich Lotterien)3.624

Die zweite Kennzahl ist die Kanalisierung, also der Anteil des erlaubten Marktes. Laut Zwischenbericht der Länder vom 31. Januar 2024 entfielen im Jahr 2022 rund 94 Prozent der Bruttospielerträge auf erlaubte Anbieter und 6 Prozent auf den unerlaubten Markt. Eine neuere amtliche Quote liegt nicht vor. Weitere Werte, auch zu Spielteilnahme und Glücksspielstörung, sammelt der Beitrag Einsätze und Kanalisierung in Zahlen.

Was die Aufsicht tatsächlich prüft

Zwischen gesetzlicher Pflicht und bloßer Selbstdarstellung liegt eine Grenze, die viele Seiten verwischen. Pflicht des Anbieters sind die Vorgaben der §§ 6a bis 6i und des § 22a: Spielkonto, Limit, Wartefrist, Früherkennung, Höchsteinsatz. Ein Siegel „lizenziert“ oder der Hinweis auf eine EU-Lizenz in der Fußzeile ist dagegen bloße Selbstdarstellung. Die Aufsicht prüft die gesetzlichen Pflichten, und ob ein Angebot erlaubt ist, zeigt das amtliche Verzeichnis.

Gegen unerlaubte Angebote hat die GGL mehrere Werkzeuge: Untersagungsverfahren, IP-Blocking, Payment-Blocking und Strafanzeigen nach §§ 284 f. StGB. Für 2024 nennt sie 231 eröffnete Untersagungsverfahren, 165 Angebote mit Payment-Blocking und 1.788 geprüfte Websites, davon 735 mit Werbung.

Netzsperren sind rechtlich begrenzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. März 2025 entschieden (8 C 3.24), dass ein Zugangsanbieter nur dann zur Sperrung verpflichtet werden kann, wenn er nach § 8 des Telemediengesetzes verantwortlich ist. Die Behörde setzt seitdem bei Hosting-Anbietern an und nennt rund 930 betroffene Domains.

Offen ist die Frage, ob Spieler Verluste bei unerlaubten Anbietern zurückfordern können. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. April 2026 entschieden (C-440/23), dass das Unionsrecht einer solchen Klage nicht entgegensteht. Der Bundesgerichtshof hat am 17. September 2026 in zwei Verfahren verhandelt (I ZR 216/25, I ZR 78/25); ein Urteil war bis zum 24. September 2026 nicht veröffentlicht. Die Glücksspielbehörde selbst ist für solche Ansprüche nicht zuständig. Mehr dazu in der Rubrik unerlaubtes Glücksspiel erkennen und einordnen.

Was sich ändern soll

Die Länder arbeiten an einem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021. Der Entwurf lag dem Ministerrat von Rheinland-Pfalz im Februar 2026 vor; im Kern geht es um eine Überarbeitung der Regeln zu Netzsperren. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Entwurf nicht, und der Stand der Ratifizierung ist zum 24. September 2026 nicht öffentlich belegt. Bis zur Ratifizierung bleibt es ein Entwurf, kein geltendes Recht.

Parallel läuft die Evaluierung nach § 32. Einen Zwischenbericht haben die Länder am 31. Januar 2024 vorgelegt, die abschließende Auswertung steht noch aus. Den Stand verfolgt der Beitrag darüber, was die geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrags vorsieht.

Was Sie konkret tun können

Aus dem Staatsvertrag folgen drei Schritte, die unabhängig vom Anbieter möglich sind.

  1. Prüfen Sie in der Whitelist der GGL, ob für das Angebot eine Erlaubnis vorliegt, bevor Sie sich anmelden. Suchen Sie dabei nach dem Unternehmen, nicht nur nach der Marke.
  2. Legen Sie Ihr Einzahlungslimit fest, bevor Sie zum ersten Mal einzahlen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.
  3. Wenn das Spielen anfängt, Geld oder Zeit zu kosten, die anderswo fehlen, ist Beratung der nächste Schritt. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenfrei und anonym erreichbar, auch für Angehörige; weitere Angebote finden Sie auf check-dein-spiel.de.

Was zu einem bewussten Umgang mit Glücksspiel gehört, beschreibt die Seite über verantwortungsvolles Spielen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Der Staatsvertrag legt fest, wer in Deutschland öffentliches Glücksspiel anbieten darf und unter welchen Bedingungen. Er verlangt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde und schreibt Schutzregeln vor: Spielkonto, Einzahlungslimit, Spielersperre, Werbegrenzen und bei virtuellen Automatenspielen einen Höchsteinsatz von einem Euro je Spiel. Zuständig für das Online-Angebot ist vor allem die GGL.

Seit wann gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Die Länder haben den Vertrag am 29. Oktober 2020 unterzeichnet, in Kraft ist er seit dem 1. Juli 2021. Zuletzt geändert wurde er am 24. März 2022. Kündigen können die Länder ihn frühestens zum 31. Dezember 2028; das ist ein möglicher Kündigungstermin und kein festes Ende der Geltung.

Gibt es in Deutschland ein Glücksspielgesetz?

Ein Bundesgesetz mit diesem Namen gibt es nicht. Das Glücksspiel regeln die Länder gemeinsam im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die Glücksspielsteuern stehen dagegen im Rennwett- und Lotteriegesetz des Bundes. Wer vom „Glücksspielgesetz“ spricht, meint in aller Regel den Staatsvertrag. Seine amtliche Abkürzung lautet GlüStV 2021.

Reicht eine EU-Lizenz, um in Deutschland Glücksspiel anzubieten?

Nein. Nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 braucht ein Anbieter die Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Eine Lizenz aus Malta oder einem anderen Mitgliedstaat ersetzt sie nicht. Maßgeblich ist, ob das Unternehmen in der Whitelist der GGL steht, nicht, welches Siegel die Website zeigt.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Maßgeblich ist die Whitelist der GGL, die mindestens einmal im Monat aktualisiert wird. Dort stehen Unternehmen, keine Marken; eine Marke, die fehlt, ist daher nicht automatisch unerlaubt. Hilfreich ist zusätzlich der Hinweis nach § 6e Abs. 3 auf der Startseite mit Erlaubnis und zuständiger Behörde.

Wer ist in Deutschland für Online-Glücksspiel zuständig?

Für die meisten Online-Angebote ist die GGL in Halle an der Saale zuständig: Erlaubnisse, Aufsicht, LUGAS und Maßnahmen gegen unerlaubte Angebote. Online-Casinospiele wie Roulette konzessionieren die einzelnen Länder. Die Sperrdatei OASIS betreibt das Regierungspräsidium Darmstadt. Für Spielbanken, Spielhallen und Wettbüros vor Ort sind ebenfalls die Länder zuständig.

Warum gibt es ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat?

§ 6c GlüStV 2021 sieht ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 Euro im Monat vor. Weil es anbieterübergreifend gilt, lässt es sich nicht durch Konten bei mehreren Anbietern umgehen. Überwacht wird es über die Limitdatei in LUGAS; eine Erhöhung greift erst nach sieben Tagen.

Müssen Spieler Gewinne aus Glücksspielen versteuern?

Die Glücksspielsteuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz zahlt der Veranstalter, nicht der Spieler. Ob Gewinne im Einzelfall beim Spieler steuerlich relevant werden, hängt von den Umständen ab; bei Berufsspielern kann die Beurteilung anders ausfallen. Die Einzelheiten erklärt der Fachartikel zu Steuern in dieser Rubrik.

Wird der Glücksspielstaatsvertrag geändert?

Die Länder beraten den Entwurf eines Zweiten Änderungsstaatsvertrags, der vor allem die Regeln zu Netzsperren überarbeiten soll. Ein Datum für das Inkrafttreten ist nicht bekannt, der Stand der Ratifizierung zum 24. September 2026 nicht öffentlich belegt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung.

Quellen