Fünf. So viele Einträge führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Stand vom 7. September 2026 in der Kategorie Online-Casinospiele. Bei den virtuellen Automatenspielen sind es 34.
Der Grund liegt im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Online-Casinospiele in Deutschland, also Roulette, Blackjack und live übertragene Tische, bilden dort eine eigene Kategorie. Zugelassen werden sie nicht von der GGL für das ganze Bundesgebiet. Zuständig sind die Länder, jedes nur für sein eigenes Gebiet und mit einer festen Obergrenze.
Wer auf der Whitelist 166 Unternehmen sieht, nimmt leicht an, ein erlaubtes Angebot umfasse in Deutschland alles zugleich: Automaten, Tische und Live-Übertragung. Tatsächlich stehen dahinter getrennte Rechtsbereiche mit eigener Zuständigkeit, eigenen Regeln und eigenem Geltungsgebiet. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, zeigt, welche Länder ihre Zuständigkeit bisher genutzt haben, und beschreibt, was daraus für das sichtbare Angebot folgt. Geprüft wurden alle Angaben am 24. September 2026.
Was unterscheidet Online-Casinospiele von virtuellen Automatenspielen?
Die Unterscheidung steht im Gesetz selbst, und zwar in § 3 Abs. 1a GlüStV 2021. Virtuelle Automatenspiele sind dort „im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele“. Online-Casinospiele sind „virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet“. Entscheidend ist das Vorbild des Spiels, nicht der Bildschirm.
Ein Bankhalterspiel ist ein Spiel, bei dem die Spieler gegen die Bank antreten, also gegen den Veranstalter. Roulette und Blackjack sind die bekanntesten Beispiele. Online-Poker bildet eine dritte, eigene Kategorie, weil dort die Spieler gegeneinander spielen: Das Gesetz beschreibt Poker als Spiel „ohne Bankhalter“.
Im Browser sieht der Unterschied so aus. Ein virtuelles Automatenspiel ist eine Software mit Walzen und Symbolen, die ein Gerät aus der Spielhalle nachbildet. Ein Online-Casinospiel ist entweder ein virtueller Roulette- oder Blackjack-Tisch oder die Übertragung eines echten Tisches aus einer Spielbank, an dem über das Internet mitgespielt wird.
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind alle drei Formen im Internet erlaubnisfähig. Er stammt vom 29. Oktober 2020 und gilt seit dem 1. Juli 2021; § 4 Abs. 4 zählt Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker ausdrücklich zu den Spielen, für die eine Erlaubnis im Internet überhaupt in Betracht kommt. Wie der Vertrag insgesamt aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Überblick.
| Merkmal | Online-Casinospiele | Virtuelle Automatenspiele |
|---|---|---|
| Vorbild | Bankhalterspiel | Automat der Spielhalle |
| Beispiele | Roulette, Blackjack | Walzenspiele |
| Live-Übertragung aus der Spielbank | Tischspiele: gehören zur Kategorie | Automatenspiele: verboten (§ 22c Abs. 4) |
| Rechtsgrundlage | § 22c GlüStV 2021 | § 22a GlüStV 2021 |
| Zulassung durch | das Land | die GGL |
| Geltungsgebiet | ein Land | alle Länder |
| Whitelist (07.09.2026) | 5 Einträge | 34 Einträge |
Warum entscheiden bei Roulette und Blackjack die Länder?
Weil der Staatsvertrag es ausdrücklich so regelt. § 22c Abs. 1 GlüStV 2021 beginnt mit dem Satz: „Die Länder können Online-Casinospiele für ihr Hoheitsgebiet auf gesetzlicher Grundlage selbst … veranstalten oder eine, maximal jedoch so viele Konzessionen erteilen, wie Konzessionen für Spielbanken … vergeben werden konnten.“ Maßgeblich für diese Obergrenze ist der Stand vom 17. Januar 2020.
Aus diesem einen Satz folgen drei Regeln:
- Jedes Land entscheidet selbst, ob es Online-Casinospiele überhaupt zulässt.
- Ihm stehen zwei Wege offen: Es veranstaltet selbst, oder es vergibt Konzessionen an Unternehmen.
- Die Zahl der Konzessionen ist gedeckelt, und zwar durch die Zahl der Spielbank-Konzessionen, die das Land am Stichtag vergeben konnte.
Die übrigen Absätze ergänzen das. Nach Absatz 2 können mehrere Länder gemeinsam veranstalten oder gemeinsame Konzessionen erteilen; der Absatz beginnt mit den Worten „Auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens …“. Nach Absatz 3 ist die Konzession zu widerrufen, wenn ihr Inhaber die Beschränkung auf das Landesgebiet nicht einhält. Absatz 5 überlässt alles Weitere den Ländern: „Das Nähere regeln die Länder in landesrechtlichen Bestimmungen.“
Auffällig ist dabei die Wortwahl. Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erteilt die GGL eine Erlaubnis mit Wirkung für alle Länder. Für Online-Casinospiele vergibt ein Land eine Konzession, und die gilt für sein Hoheitsgebiet.
Genau darin liegt die Antwort auf die Frage, warum es so wenige Angebote gibt. Eine bundesweite Zulassung für Roulette oder Blackjack im Internet sieht der Staatsvertrag nicht vor. Jedes Land muss selbst tätig werden, und viele haben es bisher nicht getan.
Wie viele Angebote für Online-Casinospiele gibt es, und in welchen Ländern?
Nach Auszählung der Whitelist der GGL (Stand: 7. September 2026) führt die Kategorie Online-Casinospiele fünf Einträge, darunter eine staatliche Einrichtung. Zum Vergleich die Einträge nach Glücksspielart:
| Glücksspielart | Einträge |
|---|---|
| Online-Casinospiele | 5 |
| Online-Poker | 5 |
| Sportwetten | 27 |
| Virtuelle Automatenspiele | 34 |
| Whitelist insgesamt (alle Glücksspielarten) | 166 |
Summen dieser Art veröffentlicht die GGL nicht selbst. Die Zahlen ergeben sich aus dem Filter „Glücksspielart“ der Liste. Rechtsgrundlage des Verzeichnisses ist § 9 Abs. 8 GlüStV 2021, aktualisiert wird es nach Angabe der GGL „anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich“. Die Zahl kann sich also jederzeit ändern.
Nach öffentlich zugänglichen Angaben haben bislang zwei Länder von § 22c Gebrauch gemacht, jedes auf einem anderen der beiden Wege (Stand: September 2026):
- Bayern veranstaltet selbst. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung hat am 16. April 2024 ein staatliches Online-Angebot mit Live-Roulette und virtuellen Tischspielen gestartet. Sie stützt es auf den Glücksspielstaatsvertrag und das bayerische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag.
- Schleswig-Holstein hat Konzessionen erteilt. Das Innenministerium des Landes vergab am 18. September 2024 vier Konzessionen an private Veranstalter, gültig nur für das Gebiet des Landes. Nach Angaben der Landesregierung erhielten damit erstmals in Deutschland private Unternehmen eine Erlaubnis für diese Spielform.
Vier Konzessionen und ein staatliches Angebot: Das deckt sich mit den fünf Einträgen der Whitelist. Für die übrigen Länder führt die Whitelist in dieser Kategorie derzeit keinen Eintrag. Ob dort Verfahren vorbereitet werden, geht aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht hervor.
Welche Unternehmen die fünf Einträge betreffen, zeigt die Whitelist selbst mit Anschrift und Datum der Erlaubnis. Dieser Beitrag nennt bewusst keine Namen.
Was die Aufsicht tatsächlich prüft
Welche Behörde für einen Eintrag verantwortlich ist, steht in der Whitelist im Feld „Zuständigkeit“. Dort ist entweder die Glücksspielaufsichtsbehörde eines Landes vermerkt oder die GGL. Online-Casinospiele fallen in die Zuständigkeit der Länder, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten in die der GGL. In der Praxis zeigt sich, dass die Kategorie eines Angebots verlässlich nur in diesem Verzeichnis abzulesen ist, nicht in der Fußzeile einer Website.
Adressat der Pflichten aus § 22c ist der Veranstalter, nicht der Spieler. Für den Konzessionsinhaber heißt das vor allem:
- Er muss sein Angebot auf das Gebiet des Landes beschränken, das die Konzession erteilt hat. Hält er das nicht ein, wird die Konzession nach Absatz 3 widerrufen.
- Er darf keine Automatenspiele aus einer Spielbank übertragen. Absatz 4 untersagt „die audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank“ und die Teilnahme daran über das Internet. Dasselbe gilt für Übertragungen aus Spielhallen.
- Er unterliegt den Spielerschutzpflichten des Staatsvertrags, die für alle Online-Kategorien gelten, vom Spielkonto bis zur Anbindung an das Sperrsystem OASIS.
Was der Staatsvertrag offenlässt, ist die Umsetzung im Detail. Wie ein Land die Beschränkung auf sein Gebiet kontrolliert, legt § 22c nicht fest; Absatz 5 verweist dafür auf Landesrecht.
Was folgt daraus für das Angebot, das Sie sehen?
Eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt keine Tischspiele ab. Online-Casinospiele darf es nur für das Gebiet eines Landes geben, das sie zugelassen hat. Ein erlaubtes Angebot mit virtuellen Automatenspielen, aber ohne Roulette-Tisch ist deshalb kein Hinweis auf eine Lücke. Es entspricht der Aufteilung, die der Staatsvertrag vorgibt.
Für die Automatenspiele gelten zudem eigene Spielregeln nach § 22a GlüStV 2021: höchstens 1 € Einsatz je Spiel, im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden Spieldauer, kein Autoplay und kein Jackpot. Diese Vorgaben gelten nur für Automatenspiele. Für Online-Casinospiele trifft der Staatsvertrag in § 22c keine entsprechende Einzelregelung, sondern überlässt das Nähere den Ländern.
Werbung
Beim Werbeverbot behandelt der Staatsvertrag beide Kategorien gleich. Nach § 5 GlüStV 2021 ist zwischen 6 und 21 Uhr Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und im Internet untersagt. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 ganz verboten. Wie weit diese Regeln reichen, erklärt der Beitrag was Glücksspielwerbung darf und was nicht.
Steuern
Die Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz betreffen virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten. Der Satz beträgt jeweils 5,3 Prozent, Steuerschuldner ist nach Angaben des Senators für Finanzen Bremen jeweils der Veranstalter. Für Spieler folgt daraus keine Pflicht. Einen Überblick gibt der Beitrag wer bei Online-Glücksspiel welche Steuer zahlt.
Spielerschutz
Der Spielerschutz gilt über alle Online-Kategorien hinweg. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf nach § 6c GlüStV 2021 grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen, die GGL fasst es als „maximal 1.000 € im Monat“ zusammen. Eine Spielersperre im System OASIS wirkt ebenfalls unabhängig davon, ob an einem Automaten oder an einem Tisch gespielt wird.
Reicht eine EU-Lizenz für Online-Casinospiele?
Als Nachweis in Deutschland nicht. § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 bestimmt: „Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.“ Der Staatsvertrag knüpft an die deutsche Erlaubnis an, nicht an den Sitz des Unternehmens. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat ersetzt sie nicht; ob eine deutsche Erlaubnis oder Konzession vorliegt, zeigt die Whitelist.
Ein weiteres Merkmal nennt § 6e Abs. 3 GlüStV 2021. Ein erlaubtes Angebot wird unter einer Domain mit der Endung .de betrieben, weist auf der Startseite darauf hin, dass die Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist, und gibt an, dass es eine staatliche Erlaubnis hat und welche Behörde sie erteilt hat.
Die Endung .de ist dabei nur ein Ausschlusskriterium. Fehlt sie, fehlt ein gesetzliches Pflichtmerkmal. Ist sie vorhanden, beweist das allein noch nichts.
Was Sie konkret tun können: drei Prüfschritte
Online-Casinospiele in Deutschland lassen sich in drei Prüfschritten einordnen, unabhängig vom Anbieter:
- Suchen Sie das Unternehmen in der Whitelist und achten Sie auf die Glücksspielart. Ein Eintrag für virtuelle Automatenspiele gilt nicht für Roulette oder Blackjack.
- Prüfen Sie bei Online-Casinospielen das Feld „Zuständigkeit“. Die Konzession gilt nur für das Land, das sie erteilt hat.
- Sehen Sie auf der Startseite nach, ob die Pflichtangaben nach § 6e vorhanden sind: Hinweis auf die Erlaubnis, die erteilende Behörde und die Altersgrenze.
Glücksspiel ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Wenn das Spielen anfängt, mehr Geld oder Zeit zu kosten als geplant, ist eine Beratung der nächste Schritt. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 kostenfrei und anonym erreichbar, auch für Angehörige; weitere Informationen bietet check-dein-spiel.de. Was Sie selbst vorbeugend tun können, fasst die Seite verantwortungsvolles Spielen zusammen.
Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Er wird aktualisiert, sobald sich die Zahl der Einträge in der Kategorie ändert oder der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Kraft tritt.
Häufige Fragen zu Roulette, Blackjack und Konzessionen
Ist Online-Roulette in Deutschland erlaubt?
Online-Roulette gehört rechtlich zu den Online-Casinospielen. Diese können die Länder nach § 22c GlüStV 2021 selbst veranstalten oder per Konzession zulassen, jeweils nur für ihr eigenes Gebiet. Mit Stand vom 7. September 2026 führt die Whitelist in dieser Kategorie fünf Einträge. Ob ein bestimmtes Angebot dazugehört, zeigt nur die Whitelist.
Was ist der Unterschied zwischen Online-Casinospielen und virtuellen Automatenspielen?
Online-Casinospiele bilden Bankhalterspiele wie Roulette und Blackjack nach oder übertragen sie live aus einer Spielbank. Virtuelle Automatenspiele bilden Automaten aus der Spielhalle nach. Für Automatenspiele erteilt die GGL eine Erlaubnis mit Wirkung für alle Länder, für Online-Casinospiele vergibt ein Land eine Konzession für sein eigenes Gebiet.
Warum gibt es so wenige Online-Casinospiele in Deutschland?
Weil der Staatsvertrag keine bundesweite Zulassung vorsieht. Jedes Land muss selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben, und deren Zahl ist durch die Spielbank-Konzessionen zum 17. Januar 2020 begrenzt. Nach öffentlich zugänglichen Angaben haben das bisher Bayern und Schleswig-Holstein getan. Daraus ergeben sich fünf Einträge auf der Whitelist.
Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele: die GGL oder das Land?
Das Land. Nach § 22c GlüStV 2021 veranstaltet es Online-Casinospiele selbst oder erteilt dafür Konzessionen. Die GGL ist für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten zuständig. Welche Stelle für einen Eintrag verantwortlich ist, steht in der Whitelist im Feld „Zuständigkeit“, das bei jedem Unternehmen angegeben ist.
Gilt eine Konzession für Online-Casinospiele in ganz Deutschland?
Nein. Eine Konzession nach § 22c GlüStV 2021 gilt nur für das Hoheitsgebiet des Landes, das sie erteilt hat. Hält der Inhaber diese Beschränkung nicht ein, wird die Konzession nach Absatz 3 widerrufen. Mehrere Länder können allerdings auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens gemeinsam veranstalten oder gemeinsame Konzessionen vergeben.
Darf ein Live-Casino Spiele aus einer Spielbank übertragen?
Bei Tischspielen ja: Die Live-Übertragung eines in der Spielbank durchgeführten Bankhalterspiels gehört nach § 3 Abs. 1a GlüStV 2021 zu den Online-Casinospielen. Bei Automaten nein: § 22c Abs. 4 untersagt die Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank oder Spielhalle und die Teilnahme daran über das Internet.
Quellen
- GGL, Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter (Whitelist), Stand der Liste 07.09.2026: 5 Online-Casinospiele, 34 virtuelle Automatenspiele, 5 Online-Poker, 27 Sportwetten, 166 Anbieter insgesamt; eigene Auszählung (abgerufen am 24.09.2026)
- GGL, Die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 im Überblick: Einzahlungslimit, Werbezeiten (abgerufen am 24.09.2026)
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 3, § 4, § 5, § 6e, § 22c (abgerufen am 24.09.2026)
- Der Senator für Finanzen Bremen, Rennwett-, Sportwetten-, Lotterie-, Virtuelle Automaten- und Online-Pokersteuer: Steuerschuldner (abgerufen am 24.09.2026)
- Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Bayern, Meldung vom 16.04.2024 zum staatlichen Online-Casinospiel (abgerufen am 24.09.2026)
- Landesregierung Schleswig-Holstein, Medieninformation vom 18.09.2024 „Landesregierung erlaubt Online-Casinospiele“, wiedergegeben von Behörden Spiegel (gluecksspielwesen.de) am 19.09.2024 (abgerufen am 24.09.2026)
- BIÖG, check-dein-spiel.de: Telefonberatung 0800 1 37 27 00 (abgerufen am 24.09.2026)