2,2 Prozent der Menschen zwischen 18 und 70 Jahren in Deutschland erfüllen die Kriterien einer Glücksspielstörung, so der Glücksspiel-Survey 2025, veröffentlicht im März 2026. Hilfe bei Glücksspielsucht gibt es kostenlos und anonym: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 erreichbar, online berät das BIÖG über check-dein-spiel.de. Der Anteil wirkt klein. Die Betroffenen verteilen sich aber nicht gleichmäßig auf alle Spielformen.

Die Angebote selbst verteilen sich auf ein Bundesinstitut, eine digitale Plattform der Länder, örtliche Beratungsstellen und das Sperrsystem OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt. Dieser Text ordnet sie nach Dringlichkeit, erklärt Warnzeichen und Behandlung und zeigt, was die aktuellen Zahlen tatsächlich aussagen.

Wenn Sie jetzt Hilfe suchen

Hilfe bei Glücksspielsucht: Telefon, online oder vor Ort

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem davon ab, wie schnell Sie sprechen möchten und ob Sie lieber schreiben. Alle hier genannten Angebote sind für Betroffene kostenlos. Einen Namen müssen Sie bei keinem davon nennen.

Die Telefonberatung des BIÖG

Der kürzeste Weg ist das Telefon. Das BIÖG bezeichnet die 0800 1 37 27 00 als „kostenfreie Servicenummer“; sie richtet sich an Spielerinnen und Spieler, an Angehörige und an alle, die sich informieren möchten. Auf check-dein-spiel.de, dem Portal des BIÖG zur Glücksspielsucht, wird die Beratung als kostenlos und anonym beschrieben. Wer lieber auf Polnisch, Russisch, Türkisch oder Arabisch sprechen möchte, findet dort eine eigene fremdsprachige Telefonberatung.

Online, per E-Mail und im Chat

Wer nicht telefonieren will, kann über check-dein-spiel.de schriftlich Kontakt aufnehmen, per Online- oder E-Mail-Beratung. Für einen strukturierten Einstieg bietet das BIÖG außerdem das Programm Check Out an. Es läuft online über vier Wochen, ist kostenlos und anonym und wird nach Angaben des Instituts von professionellen Beraterinnen und Beratern persönlich begleitet.

Einen zweiten digitalen Zugang betreiben die Länder: DigiSucht unter suchtberatung.digital. Die Plattform berät „kostenfrei und anonym“ per Chat, Nachricht oder Video, auch zum Thema Glücksspiel und ausdrücklich auch Angehörige. Umgesetzt wird die Beratung von mehr als 500 Suchtberatungsstellen in 14 Bundesländern. Nicht jedes Land ist also dabei.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe

Spieler- und Suchtberatungsstellen arbeiten nach Angaben des BIÖG „kostenlos, persönlich und auf Wunsch auch anonym“. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche „Hilfe vor Ort“ auf check-dein-spiel.de oder im Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), das sich nach dem Stichwort Glücksspiel filtern lässt. Zusätzlich gibt es in den Ländern Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt sie in ihrer Übersicht der Beratungs- und Hilfsangebote zusammen mit den übrigen Anlaufstellen auf.

Woran erkennen Sie, dass Spielen zum Problem wird?

Zunächst zu den Begriffen, weil sie in Beratung und Statistik unterschiedlich verwendet werden. Glücksspielsucht ist das Wort des Alltags. Fachlich und statistisch spricht man von einer Glücksspielstörung (englisch Gambling Disorder); gemeint ist der Verlust der Kontrolle über das eigene Spielverhalten. Das BIÖG verwendet beide Begriffe in genau dieser Aufteilung.

Auf check-dein-spiel.de stellt das BIÖG elf Fragen zusammen, an denen sich ein problematisches Spielverhalten zeigen kann. Inhaltlich lassen sie sich drei Bereichen zuordnen:

  • Geld: Es wird mehr eingesetzt, als man sich leisten kann; die Einsätze steigen; Verluste sollen durch weiteres Spielen zurückgeholt werden; für das Spielen wird Geld geliehen, oder andere werden um Geld für Schulden gebeten.
  • Kontrolle: Versuche, weniger zu spielen, scheitern; ohne Spiel stellen sich Unruhe oder Reizbarkeit ein; gespielt wird, um unangenehme Gefühle zu verdrängen.
  • Umfeld und Selbstbild: Andere kritisieren das Spielen; es entstehen Schuldgefühle; über die Häufigkeit des Spielens wird gelogen.

Die Liste ist eine Orientierung, kein Diagnoseschlüssel. Das BIÖG nennt dazu weder eine Schwelle noch eine Einstufung.

Wer genauer hinsehen möchte, kann auf check-dein-spiel.de einen Selbsttest oder einen kürzeren Schnelltest machen. Der Selbsttest fragt nach dem Spielverhalten der letzten 30 Tage und der letzten zwölf Monate; demografische Angaben werden laut BIÖG nicht für die Rückmeldung genutzt. Ein solcher Test ersetzt kein Gespräch in einer Beratungsstelle und stellt keine Diagnose. Er kann aber der Anlass sein, eines zu führen.

Was zeigt der Glücksspiel-Survey 2025?

Der Glücksspiel-Survey 2025 ist eine Bevölkerungsbefragung zum Glücksspiel in Deutschland. Erstellt haben ihn das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) und die Universität Bremen. Befragt wurden 12.340 Personen zwischen dem 4. August und dem 26. November 2025. Für alle folgenden Zahlen gilt dieser Stand.

36,4 Prozent der Befragten haben in den zwölf Monaten vor der Befragung an mindestens einem Glücksspiel teilgenommen. Bei 2,2 Prozent der 18- bis 70-Jährigen liegt nach den Kriterien des Diagnosehandbuchs DSM-5 eine Glücksspielstörung vor; das statistische Konfidenzintervall reicht von 1,9 bis 2,5 Prozent. Männer sind mit 3,2 Prozent deutlich häufiger betroffen als Frauen mit 1,1 Prozent. Weitere 5,5 Prozent erfüllen ein bis drei der Kriterien; bei ihnen liegt ein riskantes Spielverhalten vor. Diese Gruppe ist größer als die der Betroffenen.

Aufschlussreicher als der Durchschnitt ist die Verteilung nach Spielform. Der Survey weist aus, wie hoch der Anteil mit einer Glücksspielstörung unter denen ist, die eine bestimmte Form gespielt haben:

SpielformAnteil mit Glücksspielstörung
Virtuelle Automatenspiele (online)32,5 % (gespielt von 0,7 % der Befragten)
Glücksspielautomaten in Spielbanken28,1 %
Live-Sportwetten27,0 %
Geldspielautomaten23,4 %

Wenige spielen online an Automaten, aber unter ihnen ist der Anteil mit einer Störung am höchsten: 32,5 Prozent bei einer Teilnahme von 0,7 Prozent. Beide Zahlen gehören zusammen. Der Survey ist eine Querschnittsbefragung, er zeigt also, wo sich Probleme bündeln, nicht, welche Spielform sie auslöst. Wer an einer dieser Formen spielt und sich in den Warnzeichen wiedererkennt, hat trotzdem einen guten Grund, früh mit einer Beratungsstelle zu sprechen.

Behandlung: von der Beratungsstelle bis zur Fachklinik

Das BIÖG schreibt: „Die Glücksspielsucht wird als eine Krankheit angesehen, die erfolgreich behandelt werden kann.“ Welche Behandlung passt, klärt in der Regel das erste Gespräch in einer Beratungsstelle. Der Termin bedeutet deshalb noch keine Entscheidung für eine Therapie. Er dient dazu herauszufinden, welcher Weg infrage kommt.

Nach den Angaben auf check-dein-spiel.de stehen mehrere Formen nebeneinander:

  • Ambulante Beratung in einer Spieler- oder Suchtberatungsstelle, oft der Einstieg.
  • Psychotherapie bei Fachärztinnen und Fachärzten oder bei psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
  • Stationäre Rehabilitation in einer Fachklinik.
  • Selbsthilfegruppen, in denen sich Betroffene gegenseitig unterstützen.

Zur Frage der Kosten schreibt das BIÖG, dass die Beratungsstellen „bei der Suche nach einem Therapieplatz und bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihren Sozialversicherungsträger“ helfen. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, hängt von Ihrer Situation ab. Genau das klärt die Beratungsstelle mit Ihnen. Kontakte zu Foren und Online-Selbsthilfegruppen vermittelt außerdem der Fachverband Glücksspielsucht e. V. (FAGS).

Geld und Schulden

Sind bereits Schulden entstanden, brauchen diese eine eigene Lösung. Das BIÖG nennt die Schuldnerberatung ausdrücklich als Teil der Hilfe; Beratungsstellen vermitteln auf Wunsch an eine solche Stelle. Wichtig ist die Reihenfolge. Schulden lassen sich leichter ordnen, wenn das Spielen nicht weiterläuft.

Eine Pause erzwingen: Spielersperre und Panikbutton

Neben Beratung und Behandlung gibt es Werkzeuge, die das Spielen technisch unterbrechen. Das wichtigste ist die Spielersperre im bundesweiten Sperrsystem OASIS, geregelt in den §§ 8 bis 8d des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Geführt wird OASIS vom Regierungspräsidium Darmstadt, nicht von der GGL.

Zwei Begriffe sind dabei zu unterscheiden. Eine Selbstsperre beantragen Sie kostenlos für sich selbst. Eine Fremdsperre beantragt dagegen ein Dritter für eine andere Person, zum Beispiel ein Angehöriger oder der Anbieter selbst, wenn die Voraussetzungen des § 8a GlüStV 2021 vorliegen. Die Sperre dauert grundsätzlich mindestens ein Jahr; beantragt eine Person eine Selbstsperre für einen kürzeren Zeitraum, beträgt die Dauer mindestens drei Monate. Sie gilt spielformübergreifend, und Anbieter gleichen sie bei der Registrierung und bei der Anmeldung ab. Antrag, Fristen und Aufhebung erklärt ein eigener Beitrag: wie die Spielersperre über OASIS beantragt und aufgehoben wird.

Die Sperre hat eine Grenze. Den Abgleich schreibt der Glücksspielstaatsvertrag Anbietern mit deutscher Erlaubnis vor; wirksam ist die Sperre also dort, wo diese Pflicht gilt. Mehr dazu auf einer eigenen Seite: was eine deutsche Erlaubnis bedeutet.

Für eine kurze Unterbrechung gibt es den Panikbutton: eine Schaltfläche, die eine Pause von 24 Stunden auslöst. Der Begriff stammt aus dem Sprachgebrauch der GGL, nicht aus dem Gesetzestext. Panikbutton und Selbstsperre unterscheiden sich vor allem in der Dauer, 24 Stunden gegenüber mindestens drei Monaten. Eine Sperre ist ein Werkzeug, keine Behandlung.

Was die Aufsicht tatsächlich prüft

Ein Teil des Spielerschutzes liegt bei den Anbietern selbst. Nach der Übersicht der GGL zu den Spielerschutzmaßnahmen müssen Anbieter mit deutscher Erlaubnis unter anderem:

  • ein automatisiertes System zur Früherkennung von Spielsucht betreiben,
  • über die Risiken des Glücksspiels und Suchtgefahren informieren,
  • eine verantwortliche Person für das Sozialkonzept benennen,
  • darauf verzichten, gesperrte Personen zu einem Antrag auf Aufhebung der Sperre zu bewegen.

Die GGL überwacht diese Pflichten. Für Betroffene heißt das: Diese Maßnahmen schützen, sie ersetzen aber weder eine Beratung noch eine Therapie.

Angehörige und akute Krisen

Wenn ein nahestehender Mensch spielt

Angehörige können dieselben Stellen nutzen wie Betroffene. Die Telefonberatung des BIÖG, DigiSucht und die Beratungsstellen vor Ort richten sich ausdrücklich auch an sie; für Angehörige bietet das BIÖG zusätzlich das Online-Programm Time Out an. In seinen Antworten auf häufige Fragen rät das Institut: „Man sollte Betroffenen kein Geld leihen, da dadurch die vorhandenen Probleme nicht gelöst werden.“ Außerdem sieht § 8a GlüStV 2021 die Möglichkeit einer Fremdsperre vor. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich am besten mit einer Beratungsstelle besprechen.

In einer akuten Krise

Wenn der Druck zu groß wird, ist die TelefonSeelsorge eine allgemeine Anlaufstelle für Menschen in Krisen, nicht nur bei Glücksspielproblemen. Sie ist unter 0800 1110111, 0800 1110222 und 116 123 kostenfrei und anonym erreichbar, dazu per Chat und E-Mail. Ein Anruf dort ist kein Umweg. Er ist in einer solchen Lage der richtige erste Schritt.

Was Sie konkret tun können: sprechen, Abstand gewinnen, Termin vereinbaren

Drei Schritte sind unabhängig davon möglich, wie weit das Problem schon reicht:

  1. Sprechen Sie mit jemandem, der sich auskennt. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar, auch für Angehörige; schriftlich geht es über check-dein-spiel.de oder DigiSucht.
  2. Verschaffen Sie sich Abstand. Eine Selbstsperre über OASIS ist kostenlos und gilt bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis spielformübergreifend.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle. Dort klären Sie, welche Behandlung passt und wer die Kosten übernimmt; bei Bedarf vermittelt die Stelle auch an eine Schuldnerberatung.

Hilfe bei Glücksspielsucht beginnt selten mit einer großen Entscheidung, meist mit einem Gespräch. Dieser Text beschreibt Angebote und Regeln; eine medizinische oder rechtliche Beratung im Einzelfall kann er nicht ersetzen. Alle Instrumente im Zusammenhang zeigt der Überblick über den Spielerschutz in Deutschland.

Häufige Fragen zur Hilfe bei Glücksspielsucht

Ist die Beratung bei Glücksspielsucht kostenlos und anonym?

Ja, für die wichtigsten Angebote. Die Telefonberatung des BIÖG unter 0800 1 37 27 00 ist kostenlos und anonym, ebenso die Online-Beratung auf check-dein-spiel.de und die Plattform DigiSucht. Spieler- und Suchtberatungsstellen arbeiten nach Angaben des BIÖG kostenlos, persönlich und auf Wunsch anonym.

Wo finde ich Hilfe bei Glücksspielsucht in meiner Nähe?

Am schnellsten über die Suche „Hilfe vor Ort“ auf check-dein-spiel.de oder über das Suchthilfeverzeichnis der DHS, das sich nach dem Stichwort Glücksspiel filtern lässt. Wer lieber zuerst spricht, kann auch über die Telefonberatung des BIÖG klären, welche Art von Stelle für die eigene Situation infrage kommt.

Ersetzt ein Online-Selbsttest eine Diagnose?

Nein. Der Selbsttest und der Schnelltest auf check-dein-spiel.de geben eine Orientierung zum eigenen Spielverhalten der letzten 30 Tage und zwölf Monate. Eine Diagnose stellt eine Fachperson im persönlichen Gespräch. Das Testergebnis ist ein guter Anlass, dieses Gespräch in einer Beratungsstelle oder am Telefon zu suchen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?

Das klärt am besten eine Beratungsstelle. Sie hilft nach Angaben des BIÖG bei der Suche nach einem Therapieplatz und bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihren Sozialversicherungsträger. Welcher Träger zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Beratung selbst ist kostenlos.

Hilft eine Spielersperre bei Glücksspielsucht?

Eine Selbstsperre über OASIS verschafft Abstand, weil Anbieter mit deutscher Erlaubnis sie bei Registrierung und Anmeldung abgleichen müssen. Sie ist kostenlos und dauert mindestens ein Jahr, auf eigenen Antrag kürzer, aber nicht unter drei Monaten. Eine Behandlung ersetzt sie nicht. Sinnvoll ist sie als Ergänzung zu einer Beratung oder Therapie, nicht als deren Ersatz.

Wie viele Menschen in Deutschland haben eine Glücksspielstörung?

Nach dem Glücksspiel-Survey 2025 erfüllen 2,2 Prozent der 18- bis 70-Jährigen die Kriterien einer Glücksspielstörung, bei weiteren 5,5 Prozent liegt ein riskantes Spielverhalten vor. Die Daten wurden von August bis November 2025 erhoben. Besonders hoch ist der Anteil bei virtuellen Automatenspielen: 32,5 Prozent bei einer Teilnahme von 0,7 Prozent.

Quellen