Wer mit einem Menschen zusammenlebt, der zu viel spielt, braucht zuerst einen Ort, an dem er selbst sprechen kann. Bei Glücksspielsucht gibt es ausdrücklich auch Angebote für Angehörige: Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar, und mit Time Out bietet das BIÖG ein Online-Programm an, das sich nur an Angehörige richtet.

Partnerinnen und Partner, Eltern oder erwachsene Kinder bemerken das Problem oft als Erste: am Kontostand, an Ausreden, an Bitten um Geld. Kontrolle über das Spielen haben sie trotzdem nicht. Dieser Text zeigt, wo Sie Unterstützung für sich finden, wie ein Gespräch gelingen kann, wie Sie Ihr Geld schützen und was eine Fremdsperre leisten kann und was nicht.

Hilfe für Angehörige

  • Telefonberatung zur Glücksspielsucht (BIÖG): 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym, auch für Angehörige
  • Online-Programm für Angehörige: Time Out auf check-dein-spiel.de, vier Wochen, kostenlos und anonym
  • Digitale Suchtberatung: suchtberatung.digital (DigiSucht)
  • In einer akuten Krise: TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Beratung bei Glücksspielsucht für Angehörige: Telefon, online und vor Ort

Viele Angehörige suchen Hilfe zunächst für den Menschen, der spielt. Die Beratungsangebote in Deutschland sind aber auch für sie selbst gedacht, unabhängig davon, ob die betroffene Person Hilfe annimmt. Die meisten der folgenden Angebote lassen sich anonym nutzen.

Telefon und E-Mail

Das BIÖG bezeichnet die 0800 1 37 27 00 als „kostenfreie Servicenummer“; sie richtet sich an Spielerinnen und Spieler, an Angehörige und an alle, die sich informieren möchten. Wer lieber schreibt, kann auf check-dein-spiel.de die E-Mail-Beratung für Angehörige nutzen. Für Gespräche auf Polnisch, Russisch, Türkisch oder Arabisch gibt es eine eigene fremdsprachige Telefonberatung.

Time Out: ein Programm nur für Angehörige

Time Out ist nach Angaben des BIÖG ein Beratungsprogramm „speziell für Angehörige. Online, kostenlos und anonym.“ Es dauert vier Wochen und arbeitet mit einem interaktiven Tagebuch und Übungen. Begleitet wird es von einem qualifizierten Beratungsteam. Dazu gehört ein geschütztes Forum, in dem sich Angehörige untereinander austauschen können.

DigiSucht und Beratungsstellen vor Ort

Die Plattform DigiSucht der Länder schreibt: „Angehörige von suchterkrankten oder suchtgefährdeten Menschen sind häufig stark belastet.“ Beraten wird per Chat, Nachricht, Video oder persönlich, anonym und kostenfrei. Umgesetzt wird die Beratung von mehr als 500 Suchtberatungsstellen in 14 Bundesländern, also nicht in allen.

Vor Ort helfen Spieler- und Suchtberatungsstellen nach Angaben des BIÖG „Glücksspielsüchtigen und ihren Angehörigen – kostenlos, persönlich und auf Wunsch auch anonym“. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche „Hilfe vor Ort“ auf check-dein-spiel.de. Zusätzlich gibt es in den Ländern Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht; die GGL nennt sie in ihrer Übersicht der Beratungs- und Hilfsangebote. Manche Länder haben eigene Angebote für Angehörige, Nordrhein-Westfalen etwa eine Telefonnummer für Angehörige unter 0800 077 66 11.

Selbsthilfe

Der Fachverband Glücksspielsucht e. V. (FAGS) verweist Angehörige auf Beratungsstellen, Fachkliniken und Selbsthilfegruppen. Nach eigenen Angaben verzeichnet er 211 registrierte Gruppen (Stand: September 2026), dazu Online-Gruppen und ein Forum.

Woran Angehörige ein Glücksspielproblem erkennen

Von außen sieht man selten das Spielen selbst. Man sieht die Folgen. Das BIÖG nennt auf check-dein-spiel.de elf Fragen zu problematischem Spielverhalten; einige davon betreffen genau das, was Angehörige mitbekommen:

  • Bitten um Geld, um Schulden zu begleichen, oder neue Kredite,
  • unklare oder beschönigende Angaben darüber, wie oft gespielt wird,
  • Gereiztheit oder Unruhe, wenn nicht gespielt werden kann,
  • Kritik aus dem Umfeld, die abgewehrt wird.

Diese Liste ist eine Orientierung, keine Diagnose. Ob ein Glücksspielproblem vorliegt, klärt eine Fachperson im Gespräch mit der betroffenen Person; Angehörige können sich aber mit ihren eigenen Beobachtungen jederzeit selbst an eine Beratungsstelle wenden.

Wie spricht man einen Angehörigen auf sein Spielen an?

Am ehesten ohne Vorwürfe und indem Sie von Ihrer eigenen Lage sprechen. Das BIÖG rät: „Reden Sie mit Ihrem Angehörigen über Ihre Sorgen und wie sich die Glücksspielprobleme auch auf Sie auswirken.“ Gemeint ist ein Gespräch über konkrete Folgen, etwa fehlendes Geld oder gebrochene Absprachen, nicht über den Charakter eines Menschen.

Zwei Hinweise des Instituts gehören dazu. „Versuchen Sie daher nicht Ihren Angehörigen zu verurteilen“, heißt es, und: „Überhäufen Sie den Betroffenen nicht mit Vorwürfen.“ Der Grund steht gleich daneben: „Glücksspielsucht ist eine Krankheit, unter der Betroffene sehr stark leiden.“ Wer das so sieht, führt ein anderes Gespräch.

Ein erstes Gespräch muss keine Wende bringen. Es kann trotzdem etwas verändern, wenn es eine Tür offen lässt, zum Beispiel mit dem Hinweis auf die anonyme Telefonberatung. Ob und wann die betroffene Person diese Tür nutzt, liegt nicht bei Ihnen.

Geld schützen: keine Kredite, keine fremden Schulden

An keiner Stelle sind die Hinweise des BIÖG so deutlich wie beim Geld. „Leihen Sie Ihrem Angehörigen deshalb niemals Geld“, lautet der erste. Der zweite: „Zahlen Sie keine Schulden oder Kredite des Betroffenen zurück.“ Beides klingt hart. Es soll aber verhindern, dass das Spielen mit Ihrem Geld weiterläuft.

Der dritte Hinweis betrifft Ihre eigenen Rücklagen: „Sichern Sie Ihre Ersparnisse auf ein Konto, auf das Ihr Angehöriger keinen Zugriff hat.“ Gemeint sind Ihre Ersparnisse, nicht die Kontrolle über die Finanzen der anderen Person. Allgemein empfiehlt das BIÖG Angehörigen, auf sich und auf ihre Finanzen zu achten.

Sind bereits Schulden entstanden, braucht es eine eigene Lösung. Beratungsstellen vermitteln auf Wunsch an eine Schuldnerberatung. Rechtliche Fragen, etwa zur Haftung für Schulden in einer Ehe, beantwortet dieser Text nicht; dazu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Auf sich selbst achten

Angehörige übernehmen oft Aufgaben, die nicht ihre sind: Sie erklären, entschuldigen, gleichen Fehlbeträge aus. Das BIÖG ist hier eindeutig: „Angehörige sollten auf keinen Fall die Verantwortung für die Folgen des Glücksspielens übernehmen.“ Und weiter: „Machen Sie sich klar, dass Sie keine Schuld an der Glücksspielsucht Ihres Angehörigen haben.“

Das BIÖG empfiehlt, auch an die eigenen Bedürfnisse zu denken und mit Freunden oder Bekannten zu sprechen, um sich zu entlasten. Auch eine Beratung nur für Sie gehört dazu. Sie ist ein Angebot, das ausdrücklich auch Ihnen gilt.

Wenn Kinder in der Familie leben

Leben Kinder im Haushalt, betrifft das Spielen auch sie. Hilfreich ist ein behutsames und offenes Gespräch darüber, dass es in der Familie ein Problem gibt. Wie man ein solches Gespräch beginnt, können Eltern vorab in einer Beratungsstelle besprechen, die auch Angehörige berät.

Kinder und Jugendliche können sich selbst an die Nummer gegen Kummer wenden: Das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 ist kostenlos und anonym. Für Eltern gibt es beim selben Träger das Elterntelefon unter 0800 111 0 550, ebenfalls kostenlos.

Fremdsperre: was Angehörige beantragen können und was nicht

Dass auch Angehörige eine Spielersperre beantragen können, ist wenig bekannt. Grundlage ist § 8a des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Danach sperren Anbieter Personen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder aufgrund von „Meldungen Dritter“ wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Einsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Nach § 8a Abs. 2 kann ein Antrag auf Fremdsperre auch direkt bei der Stelle gestellt werden, die die Sperrdatei führt, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Das Regierungspräsidium nennt ausdrücklich Dritte wie Angehörige und Lebenspartner.

Die Unterschiede zur Selbstsperre im Überblick:

SelbstsperreFremdsperre
Wer sie veranlasstdie Person selbstAnbieter von sich aus oder Dritte, etwa Angehörige, per Antrag
Mindestdauerein Jahr, auf Wunsch kürzer, aber mindestens drei Monatemindestens ein Jahr
Kostenkostenloskostenlos
Aufhebungnur auf Antrag der gesperrten Personnur auf Antrag der gesperrten Person

Eine Fremdsperre ist an Voraussetzungen gebunden. Nach Angaben des BIÖG muss die Notwendigkeit „über aussagekräftige Dokumente, wie z.B. Kontoauszüge, nachgewiesen werden“. Außerdem schreibt § 8a Abs. 3 vor: „Vor Eintragung einer Fremdsperre ist dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ Die betroffene Person erfährt also vom Verfahren. Eine Sperre im Verborgenen sieht das Gesetz nicht vor.

Eine eingetragene Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr. Aufheben kann sie nur die gesperrte Person selbst, auf Antrag und frühestens nach Ablauf der Mindestdauer; wirksam wird die Aufhebung frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags. Beruhte die Sperre auf Angaben Dritter, erhalten diese nach § 8b Abs. 4 GlüStV 2021 eine Information über den Antrag und die Möglichkeit, einen erneuten Sperrantrag zu stellen.

Die Sperre hat eine klare Grenze. Den Abgleich mit der Sperrdatei schreibt der Glücksspielstaatsvertrag Anbietern mit deutscher Erlaubnis vor; dort wirkt sie. Einzelheiten dazu finden Sie auf einer eigenen Seite: was eine deutsche Erlaubnis bedeutet. Ob eine Fremdsperre in Ihrer Situation sinnvoll ist, können Sie vorab mit einer Beratungsstelle besprechen.

Was die Aufsicht tatsächlich prüft

Ein Teil des Schutzes liegt nicht bei Angehörigen, sondern bei den Anbietern. Wer eine deutsche Erlaubnis hat, muss eine Fremdsperre nach § 8a Abs. 1 auch von sich aus eintragen, wenn eigene Erkenntnisse oder Meldungen Dritter dafür sprechen. Nach der Übersicht der GGL gehören dazu weitere Pflichten:

  • ein automatisiertes System zur Früherkennung von Spielsucht,
  • eine verantwortliche Person für das Sozialkonzept,
  • das Verbot, gesperrte Personen zu einem Antrag auf Aufhebung zu bewegen.

Die GGL überwacht diese Pflichten. Sie schützen Spieler beim Anbieter, ersetzen aber keine Beratung.

Zwei Werkzeuge kann nur die spielende Person selbst nutzen. Über den Panikbutton löst sie eine Sperre von 24 Stunden aus; der Begriff stammt aus dem Sprachgebrauch der GGL, nicht aus dem Gesetz. Mehr dazu in einem eigenen Beitrag: wie die 24-Stunden-Sperre über den Panikbutton funktioniert. Außerdem kann sie ihr Spielkonto nach § 6a GlüStV 2021 jederzeit schließen; was beim Schließen eines Spielkontos passiert, ist gesondert beschrieben. Angehörige können beides im Gespräch ansprechen, einstellen können sie es nicht.

In einer akuten Krise

Wenn die Lage eskaliert oder Sie selbst nicht mehr weiterwissen, ist die TelefonSeelsorge eine allgemeine Anlaufstelle für Menschen in Krisen. Sie ist unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 und 116 123 kostenfrei und anonym erreichbar.

Was Sie als Angehörige konkret tun können

Vier Schritte sind möglich, ohne dass die betroffene Person zustimmen muss:

  1. Holen Sie sich Unterstützung für sich selbst. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar, auch für Angehörige; online gibt es Time Out und DigiSucht.
  2. Suchen Sie das Gespräch, ohne Vorwürfe, und sprechen Sie über die Folgen für Sie.
  3. Schützen Sie Ihr Geld: keine Darlehen, keine Übernahme fremder Schulden, eigene Ersparnisse auf ein eigenes Konto.
  4. Erwägen Sie eine Fremdsperre erst nach einem Gespräch mit einer Beratungsstelle.

Dieser Text beschreibt Angebote und Regeln. Eine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall ersetzt er nicht. Wie die einzelnen Instrumente zusammenhängen, zeigt der Überblick über den Spielerschutz in Deutschland.

Häufige Fragen von Angehörigen

Ist die Beratung bei Glücksspielsucht für Angehörige kostenlos und anonym?

Ja. Die Telefonberatung des BIÖG unter 0800 1 37 27 00 ist kostenlos und anonym und richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige. Dasselbe gilt für das Online-Programm Time Out, für DigiSucht und nach Angaben des BIÖG für Spieler- und Suchtberatungsstellen vor Ort, die auf Wunsch anonym beraten.

Was ist das Programm Time Out?

Time Out ist ein vierwöchiges Online-Programm des BIÖG nur für Angehörige. Es arbeitet mit Tagebuch und Übungen, wird von einem Beratungsteam begleitet und bietet ein geschütztes Forum für den Austausch mit anderen Angehörigen. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym und läuft über check-dein-spiel.de.

Sollte ich die Spielschulden meines Partners oder meiner Partnerin bezahlen?

Das BIÖG rät davon ab: „Zahlen Sie keine Schulden oder Kredite des Betroffenen zurück.“ Auch Geld leihen sollten Angehörige nicht. Sinnvoller ist der Weg über eine Schuldnerberatung, an die Beratungsstellen vermitteln. Fragen zur rechtlichen Haftung klärt eine Rechtsberatung.

Können Angehörige eine Spielersperre für einen anderen Menschen beantragen?

Ja, als Fremdsperre nach § 8a GlüStV 2021, auch direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Notwendigkeit muss mit aussagekräftigen Dokumenten belegt werden, und die betroffene Person erhält vor dem Eintrag Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob der Schritt sinnvoll ist, lässt sich vorher mit einer Beratungsstelle klären.

Wie lange gilt eine Fremdsperre, und wer kann sie aufheben?

Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr und ist kostenlos. Aufheben kann sie nur die gesperrte Person auf Antrag, frühestens nach Ablauf der Mindestdauer; wirksam wird das frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags. Beruhte die Sperre auf Angaben von Angehörigen, werden diese über den Antrag informiert.

Wo finden Kinder von Menschen mit einer Glücksspielstörung Unterstützung?

Bei der Nummer gegen Kummer: Das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 ist kostenlos und anonym. Eltern erreichen beim selben Träger das Elterntelefon unter 0800 111 0 550. Eltern können sich außerdem in einer Beratungsstelle für Glücksspielprobleme beraten lassen, die auch Angehörigen offensteht.

Was kann ich tun, wenn mein Angehöriger keine Hilfe möchte?

Sie können trotzdem Hilfe für sich selbst in Anspruch nehmen, etwa bei der Telefonberatung des BIÖG oder in Time Out. Wichtig sind klare Grenzen beim Geld und der Schutz Ihrer eigenen Ersparnisse. Eine Entscheidung, sich helfen zu lassen, können Sie der betroffenen Person nicht abnehmen.

Quellen