Bis zu 72 Stunden ab der Registrierung und mit Einzahlungen von bis zu 100 €: In diesem Rahmen darf ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis über ein neues Spielkonto im Casino spielen lassen, bevor die Angaben des Spielers geprüft sind. Auszahlen darf er in dieser Zeit nichts (§ 6a GlüStV 2021; GGL, Stand 23. Juni 2026). Jeder Anbieter muss für jeden Spieler genau ein Spielkonto einrichten, die Angaben prüfen und die Schließung jederzeit ermöglichen.

Das Spielkonto ist also keine Serviceleistung nach Belieben des Anbieters. Von der Eröffnung bis zur Schließung ist es gesetzlich geregelt, und dieser Beitrag zeigt bei jedem Schritt, wer verpflichtet ist und welche Frist gilt. Eine eigene Seite stellt alle Instrumente des Spielerschutzes im Überblick vor und zeigt, welche Rolle das Spielkonto darin spielt.

Ein Spielkonto pro Anbieter: was der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt

Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020, der seit dem 1. Juli 2021 gilt. § 6a Abs. 1 GlüStV 2021 lautet: „Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet müssen für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto einrichten. Die Ermöglichung der Spielteilnahme ohne Spielkonto ist unzulässig. Jeder Spieler darf nur ein Spielkonto bei demselben Veranstalter oder Vermittler haben.“

Die Vorschrift richtet sich an den Anbieter. Er muss das Konto einrichten, und ohne Konto darf er niemanden spielen lassen. Für den Spieler folgt daraus eine Grenze, die sich leicht missverstehen lässt: Erlaubt ist ein Spielkonto je Anbieter, nicht ein Spielkonto insgesamt. Die GGL formuliert es so, dass Spielende „bei jedem Anbieter ein Spielkonto mit ihren persönlichen Informationen errichten“ müssen.

Zwei Begriffe liegen hier dicht beieinander. Das Spielkonto ist anbieterbezogen und existiert bei jedem Anbieter getrennt. Das Einzahlungslimit ist dagegen anbieterübergreifend und gilt für alle Konten zusammen.

Welche Angaben verlangt die Registrierung?

Für die Registrierung sind sechs Angaben zur Person nötig. Das Konto wird nach § 6a Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2021 eröffnet „mit Angaben zu Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz“:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Wohnsitz

Glücksspiel ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021). Nach § 6e Abs. 1 muss der Ausschluss Minderjähriger und gesperrter Spieler „jederzeit durch geeignete technische Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt sein“. Deshalb gleicht der Anbieter die Person außerdem mit der Sperrdatei OASIS ab, bevor gespielt wird (§ 8 Abs. 3 GlüStV 2021).

Bereits bei der Registrierung fordert der Anbieter den Spieler auf, ein monatliches Einzahlungslimit für alle Anbieter zusammen festzulegen (§ 6c Abs. 1). Ohne dieses Limit ist keine Spielteilnahme möglich. Ein eigener Beitrag erklärt, wie das Einzahlungslimit von 1.000 Euro funktioniert.

Die Prüfung der Angaben

Nach § 6a Abs. 2 GlüStV 2021 muss der Anbieter „die Richtigkeit der Angaben überprüfen“, und zwar durch „geeignete und zuverlässige Verfahren“. Bei den Anbietern heißt dieser Schritt Verifizierung. Welche Verfahren genau zulässig sind, nennt der Staatsvertrag nicht selbst. Konkrete Verfahren können in der Erlaubnis des jeweiligen Anbieters festgelegt werden.

Lässt sich die Richtigkeit nicht feststellen, fordert der Anbieter nach § 6a Abs. 3 dazu auf, die Angaben zu korrigieren oder nachzuweisen. Die berichtigten Angaben prüft er erneut. Eine fehlgeschlagene Prüfung ist damit nicht endgültig.

Was bedeutet die 72-Stunden-Regel?

Die 72-Stunden-Regel erlaubt einem Anbieter, über ein neues Spielkonto schon vor Abschluss der Prüfung spielen zu lassen, und zwar bis zu 72 Stunden ab der Registrierung. Einzahlen darf der Spieler in dieser Zeit bis zu 100 €, auszahlen lassen kann er nichts. Vor dem ersten Spiel weist der Anbieter darauf hin, und der Spieler muss bestätigen, dass er den Hinweis zur Kenntnis genommen hat.

Der Wortlaut von § 6a Abs. 4 GlüStV 2021 ist deutlich: „Vor Bestätigung der Richtigkeit der Angaben nach Absatz 2 sind die Ermöglichung der Spielteilnahme und Auszahlungen an den Spieler nicht zulässig. Abweichend von Satz 1 können Veranstalter oder Vermittler für einen Zeitraum von 72 Stunden ab der Registrierung nach Absatz 2 Satz 1 die Spielteilnahme über ein Spielkonto bis zu einem Einzahlungslimit von 100 Euro ermöglichen.“ Die GGL spricht in ihrer Übersicht Sicher online spielen im Internet (Stand 23. Juni 2026) von einem „vorläufigen Einzahlungslimit“ von 100 Euro.

Drei Einzelheiten entscheiden darüber, wie die Regel in der Praxis wirkt:

  • Sie ist eine Möglichkeit, kein Anspruch. Das Gesetz sagt „können“. Ein Anbieter darf auch verlangen, dass die Prüfung vor dem ersten Spiel abgeschlossen ist.
  • Die Frist läuft ab der Registrierung. Die erste Einzahlung setzt sie nicht neu in Gang.
  • Auszahlungen bleiben gesperrt. Bis die Angaben bestätigt sind, ist keine Auszahlung zulässig, auch nicht von Gewinnen.

Offen lässt der Staatsvertrag, was mit eingezahltem Geld geschieht, wenn die Prüfung nach 72 Stunden noch nicht abgeschlossen ist. Fest steht nur der Grundsatz aus Satz 1: Ohne bestätigte Angaben gibt es weder Spiel noch Auszahlung.

Nach der Registrierung: jährliche Bestätigung und neue Bankverbindung

Mit der ersten Prüfung ist die Sache nicht erledigt: Nach § 6a Abs. 5 GlüStV 2021 fordert der Anbieter regelmäßig dazu auf, die Angaben zu bestätigen, ermöglicht Änderungen und prüft diese erneut. Ist seit der letzten Bestätigung mehr als ein Jahr vergangen, darf nicht weitergespielt werden. Auszahlungen bleiben nach Satz 6 aber zulässig.

Die GGL fasst das in einem Satz zusammen: „Zur Sicherung sollen die persönlichen Daten jährlich überprüft und durch den Spielenden bestätigt werden.“

Eine erneute Prüfung verlangt § 6a Abs. 6. Ändert sich die Zahlungs- oder Bankverbindung, müssen die Angaben neu überprüft werden. Bis zur Bestätigung darf der Anbieter nur auf die bisher hinterlegte Verbindung auszahlen. Eine neue Bankverbindung kurz vor einer Auszahlung kann diese daher verzögern.

Geld auf dem Spielkonto: Einzahlung, Auszahlung, Schutz des Guthabens

Wie Geld auf das Konto und wieder heraus gelangt, regelt § 6b GlüStV 2021. Das Guthaben wird in Euro und Cent geführt. Einzahlungen schreibt der Anbieter nach Eingang gut, Gewinne „unverzüglich“. Auszahlungen zieht er ab, sobald sie angefordert werden.

Für den Zahlungsweg gelten drei feste Regeln:

  • Ein- und Auszahlungen laufen nur über ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers bei einem Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut geführt wird (Abs. 4).
  • Anonyme Zahlungsmittel sind im Internet nicht zulässig (Abs. 4).
  • Geld oder Punkte dürfen nicht zwischen Spielkonten übertragen werden (Abs. 5).

Nach Abs. 3 muss der Anbieter außerdem eine Funktion anbieten, mit der Gewinne oberhalb eines selbst gewählten Betrags automatisch ausgezahlt werden.

Das Guthaben der Spieler muss der Anbieter nach Abs. 6 auf einem gesonderten Konto verwahren, getrennt von eigenen Mitteln und für den Fall einer Insolvenz gesichert. Bestätigen lassen muss er das von unabhängigen, rechts- oder steuerberatend befähigten Beauftragten, zur Vorlage bei der Behörde. Das ist eine Pflicht des Anbieters, keine Garantie für den einzelnen Fall.

Was Sie im Spielkonto jederzeit einsehen können

Das Spielkonto ist auch eine Informationsquelle. Nach § 6d GlüStV 2021 müssen Sie jederzeit Kontostand, Spielverlauf, Ein- und Auszahlungen sowie Limits und deren Änderungen der letzten zwölf Monate einsehen können. Vor dem Spiel zeigt der Anbieter eine Übersicht über Einzahlungen, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage, wenn die letzte Information mehr als 24 Stunden zurückliegt. Weitergespielt wird erst nach ausdrücklicher Kenntnisnahme.

Auf Antrag stellt der Anbieter zudem eine Aufstellung aller Transaktionen der letzten zwölf Monate zur Verfügung, „unverzüglich“ und kostenfrei (§ 6d Abs. 3).

Spielkonto schließen: so läuft es ab

Ein Spielkonto lässt sich jederzeit schließen, und das darf nicht schwieriger sein als die Eröffnung. § 6a Abs. 7 GlüStV 2021 bestimmt: „Veranstalter und Vermittler haben dem Spieler jederzeit die Möglichkeit einzuräumen, das Spielkonto zu schließen.“ Und weiter: „Mit Ausnahme von Satz 2 darf das Schließen des Spielkontos für den Spieler nicht mit einem höheren Aufwand als dessen Einrichtung verbunden sein.“

Die Oberfläche gestaltet jeder Anbieter selbst, der Ablauf folgt aber denselben Schritten:

  1. Vorher bei Bedarf die kostenfreie Aufstellung der Transaktionen der letzten zwölf Monate anfordern (§ 6d Abs. 3).
  2. Die Schließung im Spielkonto auswählen.
  3. Eine Zahlungs- oder Bankverbindung für das Restguthaben angeben, die auf Ihren Namen läuft (§ 6a Abs. 7 Satz 2, § 6b Abs. 4).
  4. Die Schließung bestätigen.
  5. Das Guthaben abwarten: Es muss spätestens nach fünf Werktagen und ohne Gebühren auf Ihrem Konto sein.

Die Frist steht in § 6b Abs. 7. Der Anbieter muss das Guthaben „unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen“ überweisen, und: „Für das Schließen und die Auszahlung dürfen keine Gebühren erhoben werden.“ Die GGL bestätigt beides in ihrer Übersicht (Stand 23. Juni 2026).

Schließen oder löschen?

Viele suchen danach, wie sie ihr Casino-Konto löschen können. Der Staatsvertrag kennt dafür den Begriff „schließen“. Was nach der Schließung mit den gespeicherten Daten geschieht und wie lange sie aufbewahrt werden, regelt § 6a nicht. Auskunft darüber geben die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.

Schließung ist keine Spielersperre

Die Schließung wirkt nur bei einem einzigen Anbieter. Eine neue Registrierung bei einem anderen Anbieter schließt sie nicht aus. Für eine Pause bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis ist die Spielersperre im System OASIS vorgesehen. Auch das anbieterübergreifende Einzahlungslimit wird nicht beim Anbieter geführt, sondern zentral.

Wenn der Anbieter das Spielkonto sperrt

Eine Sperre kann auch vom Anbieter ausgehen. Nach § 6a Abs. 8 GlüStV 2021 muss er ein Spielkonto sperren, wenn der Verdacht besteht, dass Gewinne unrechtmäßig erlangt wurden oder gegen Gesetze, insbesondere zur Geldwäsche, gegen den Staatsvertrag oder gegen die Kontobedingungen verstoßen wurde. Über die Gründe muss er den Spieler unverzüglich informieren, soweit dem keine gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen. Entscheiden muss er „innerhalb einer angemessenen Frist“; eine Zahl nennt das Gesetz nicht.

Solange die Sperre besteht, lässt sich das Konto nicht schließen (Abs. 8 Satz 4). Mit der Spielersperre in OASIS hat diese Kontosperre nichts zu tun. Die Kontosperre verhängt der Anbieter bei einem Verdacht; die Spielersperre beantragt eine Person für sich selbst (Selbstsperre) oder ein Dritter für sie (Fremdsperre).

Was die Aufsicht tatsächlich prüft

Fast alle Pflichten rund um das Spielkonto liegen beim Anbieter.

PflichtGrundlageFristZuständig
Ein Konto je Anbieter§ 6a Abs. 1vor dem SpielAnbieter
Sechs Angaben prüfen§ 6a Abs. 2vor dem SpielAnbieter
Spiel vor der Prüfung (Einzahlungen bis 100 €)§ 6a Abs. 472 StundenAnbieter (kann, muss nicht)
Hinweis bestätigen§ 6a Abs. 4vor dem SpielSpieler
Angaben bestätigen§ 6a Abs. 5jährlichSpieler
Neue Prüfung bei neuer Bank§ 6a Abs. 6vor AuszahlungAnbieter
Zahlung nur vom eigenen Konto§ 6b Abs. 4jede ZahlungAnbieter
Guthaben getrennt verwahren§ 6b Abs. 6laufendAnbieter
Auszahlung nach Schließung§ 6b Abs. 75 WerktageAnbieter

Nicht vorgeschrieben ist dagegen, wie schnell ein Anbieter die erste Prüfung abschließt oder welches Verfahren er dafür nutzt. Das bestimmt die Praxis der Anbieter, nicht das Gesetz. Maßgeblich ist der Wortlaut von § 6a und § 6b, nicht die Beschreibung in den Kontobedingungen eines Anbieters.

Wo gelten diese Regeln?

Die Pflichten aus § 6a und § 6b treffen Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Ob ein Angebot eine solche Erlaubnis hat, zeigt die Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Erlaubte Angebote laufen nach § 6e Abs. 3 unter einer .de-Domain und weisen auf der Startseite auf die Altersgrenze von 18 Jahren und die Erlaubnis hin. Eine EU-Lizenz eines anderen Mitgliedstaates ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht. Im Einzelnen erklärt eine gesonderte Seite, was die deutsche Erlaubnis bedeutet.

Spielkonto im Casino: was Sie konkret tun können

Eine unvollständige Prüfung fällt bei einem Spielkonto im Casino spätestens bei der ersten Auszahlung auf, denn vorher ist keine Auszahlung zulässig. Vier Schritte helfen, Verzögerungen zu vermeiden:

  1. Schließen Sie die Verifizierung gleich nach der Registrierung ab, nicht erst, wenn eine Auszahlung ansteht.
  2. Ändern Sie die Bankverbindung nicht kurz vor einer Auszahlung, denn jede Änderung löst eine neue Prüfung aus.
  3. Fordern Sie vor einer Schließung die kostenfreie Aufstellung Ihrer Transaktionen an.
  4. Schließen Sie ein Konto, wenn Sie bei diesem Anbieter nicht mehr spielen möchten. Für eine Pause bei allen Anbietern ist die Spielersperre das richtige Instrument.

Wenn Spielen Geld oder Zeit kostet, die anderswo fehlen, hilft eine Beratung. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym erreichbar. Weitere Angebote finden Sie auf check-dein-spiel.de, für Familie und Freunde auch unter Hilfe für Angehörige. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Spielkonto

Wie viele Spielkonten darf ich im Casino haben?

Bei jedem Anbieter genau eines. § 6a Abs. 1 GlüStV 2021 erlaubt „nur ein Spielkonto bei demselben Veranstalter oder Vermittler“. Konten bei verschiedenen Anbietern sind damit nicht ausgeschlossen. Das monatliche Einzahlungslimit gilt allerdings für alle Konten zusammen und wird zentral überwacht, nicht beim einzelnen Anbieter.

Welche Angaben muss ich bei der Registrierung machen?

Nach § 6a Abs. 2 GlüStV 2021 sind es sechs: Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz. Der Anbieter muss diese Angaben mit geeigneten und zuverlässigen Verfahren prüfen. Außerdem gleicht er die Person mit der Sperrdatei OASIS ab und fordert zur Festlegung eines Einzahlungslimits auf.

Was bedeutet die 72-Stunden-Regel beim Spielkonto im Casino?

Ein Anbieter darf über ein neues Spielkonto schon vor Abschluss der Prüfung spielen lassen, bis zu 72 Stunden ab der Registrierung. Die Einzahlungen sind in dieser Zeit auf 100 € begrenzt. Die Regel ist eine Möglichkeit des Anbieters, kein Anspruch des Spielers.

Kann ich vor der Verifizierung Geld auszahlen lassen?

Nein. § 6a Abs. 4 GlüStV 2021 lässt Auszahlungen erst zu, wenn die Richtigkeit der Angaben bestätigt ist. Das gilt auch für Gewinne aus den ersten 72 Stunden. Darauf muss der Anbieter vor dem ersten Spiel hinweisen, und der Spieler muss die Kenntnisnahme bestätigen.

Warum muss ich meine Daten jedes Jahr bestätigen?

§ 6a Abs. 5 GlüStV 2021 verpflichtet den Anbieter, regelmäßig zur Bestätigung aufzufordern. Liegt die letzte Bestätigung mehr als ein Jahr zurück, ist kein weiteres Spiel zulässig. Auszahlungen bleiben dagegen möglich.

Kann ich mein Casino-Konto löschen?

Der Glücksspielstaatsvertrag spricht vom Schließen des Spielkontos, das jederzeit möglich sein muss und nicht aufwendiger sein darf als die Eröffnung. Was danach mit den gespeicherten Daten geschieht, regelt § 6a nicht. Dazu geben die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters Auskunft.

Wie schnell bekomme ich mein Guthaben nach der Schließung?

Der Anbieter muss das Guthaben unverzüglich überweisen, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. So bestimmt es § 6b Abs. 7 GlüStV 2021. Gebühren für die Schließung oder die Auszahlung sind ausdrücklich unzulässig. Ausgezahlt wird auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft.

Ist das Schließen des Spielkontos dasselbe wie eine Spielersperre?

Nein. Die Schließung beendet das Konto bei einem einzigen Anbieter und verhindert keine neue Registrierung anderswo. Eine Spielersperre wird dagegen im bundesweiten System OASIS eingetragen und wirkt bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Für eine Pause bei allen Anbietern ist deshalb die Spielersperre das passende Instrument.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 24.09.2026.